Wer trägt die Kosten für den Rollator?

Wie die meisten Gehhilfen ist auch der Rollator Teil des Hilfsmittelverzeichnisses der Krankenkassen. Das bedeutet, dass die Kasse eines Kunden ein Standardmodell zahlt, wenn dafür eine medizinische Notwendigkeit von einem Arzt attestiert wird. Im Fall der Kostenübernahme fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro für alle Kunden an, wenn sie gesetzlich versichert sind.

Sollte ein Kunde ein bestimmtes Modell oder eine besondere Ausstattung wünschen, die das medizinisch Notwendige über­schreiten, trägt er die Mehrkosten selbst. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt dann die Versorgungspauschale. Der genaue Betrag variiert je nach Kasse und Region. Sollte ein Sondermodell gesundheitsbedingt zwingend notwendig sein, ist es wichtig, dass dies detailliert im Rezept vermerkt wird.

Wie hoch ist die private Aufzahlung?

Die Preise Rollatoren variieren stark. Material, Einsatzbereich und Zusatz­ausstattung sind dabei ausschlaggebend. Ein günstiger Rollator ist bereits ab 60 Euro erhältlich, während teurere Modelle wie Sonderanfertigungen preislich bei über 1.000 Euro liegen können. Welche Kosten letztendlich auf Kunden zukommen, hängt auch davon ab, wie hoch die Zuschüsse der Krankenkasse ausfallen.

Als Anhaltspunkt sind nachfolgend die ungefähren Kosten aufgeführt:

  • Standard Rollator: ohne Aufpreis
  • Leichtgewicht Rollator: 180 - 600 €
  • Outdoor Rollator: 250 - 900 €
  • Spezial Rollator: 150 - 700 €

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